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   NEWS ALLGEMEIN

02.11.2024 13:35

BnetzA plant Verbot von Funk-Gateways

Die Bundesnetzagentur hat eine Neuregelung für den lizenzfreien Funkbereich "Freenet" angekündigt, die den Betrieb sogenannter Funk-Gateways verbieten würde. Diese Gateways verbinden lokale Funkgeräte mit dem Internet und erweitern so die Reichweite von Funksignalen. Die Betreiber der Plattform Gateway-Deutschland und viele Funkbegeisterte sehen diese Regelung als unverhältnismäßig an und haben eine Petition gestartet, um das Verbot zu verhindern. Wir von tx-rx.de unterstützen diese Petition in vollem Umfang.

[In der Blog-Übersicht wird hier ein Weiterlesen-Link angezeigt]

Was sind Funk-Gateways und warum sind sie wichtig?
Funk-Gateways sind Geräte, die Funkgeräte mit dem Internet verbinden. Dadurch wird der Funkverkehr weit über die Reichweite eines einzelnen Geräts hinaus übertragen, was besonders in ländlichen Regionen und bei Katastrophen von Bedeutung ist. So können Funknutzer auch über große Distanzen kommunizieren – ein wertvoller Vorteil bei Notfällen und anderen Situationen, in denen normale Kommunikationsnetze nicht verfügbar sind.

Diese Gateways werden von engagierten Funkfreunden ehrenamtlich betrieben, oft als Hobby und Lernprojekt. Der Aufbau solcher Funknetzwerke ist für viele eine Leidenschaft, die Jung und Alt begeistert und das Interesse an Elektrotechnik und Funktechnik fördert. Die Gateways werden eigenhändig mit kostengünstigen und gesetzlich konformen Geräten gebaut und dienen oft als „Live-Lernprojekte“ – eine echte Alternative zum Smartphone, die technisches Wissen, Kreativität und handwerkliche Fähigkeiten schult.

Was plant die Bundesnetzagentur?

Die Bundesnetzagentur hat im Amtsblatt vom 30.10.2024 einen Entwurf veröffentlicht, der die Allgemeinzuteilung für den Freenet-Bereich im 2m-Band (149 MHz) grundlegend ändern würde. Konkret soll die Nutzung auf einfache Handfunkgeräte beschränkt werden, die nur direkt von Gerät zu Gerät kommunizieren dürfen, ohne Verbindung zum Internet oder zu Verstärkern wie Gateways oder Relais.

Ziel dieser Einschränkungen sei es, eine störungsfreie Nutzung des 149-MHz-Bereichs für alle Nutzer sicherzustellen. Die Behörde argumentiert, dass fest installierte Gateways und andere Geräte, die nicht direkt von Hand bedient werden, den Funkverkehr überlasten und die Nutzung für andere erschweren könnten

Was kritisieren die Betreiber und Funkbegeisterte?

Die Betreiber der Plattform Gateway-Deutschland und viele andere Nutzer sehen das geplante Verbot als ungerechtfertigten Eingriff in ihren rechtmäßigen und gesellschaftlich wertvollen Betrieb. Ihre Hauptkritikpunkte sind:

Gesetzeskonforme Nutzung und Überlastung durch das Verbot: Die Gateways werden ausschließlich mit zugelassenen Geräten und innerhalb gesetzlicher Leistungsgrenzen betrieben. Das Verbot würde jedoch zu einer Überlastung der verbleibenden Kanäle führen und die Kommunikation durch Nutzungskonflikte erschweren.

Störungen durch illegale Geräte, nicht durch Gateways: Die tatsächliche Ursache von Störungen im Freenet sind vor allem nicht zugelassene und zu leistungsstarke Amateurfunkgeräte. Ein Verbot der legalen Gateways würde an dieser Problemursache vorbeigehen.

Wichtige Notfallkommunikation wird behindert: Die Gateways haben sich bei Naturkatastrophen als äußerst wichtig erwiesen. Sie ermöglichen Notrufe und bieten eine robuste Kommunikationsmöglichkeit, wenn andere Systeme ausfallen. Die Einschränkung würde die Notfallinfrastruktur empfindlich schwächen.

Widerspruch zum Prinzip der Verhältnismäßigkeit: Die Betreiber betonen, dass das pauschale Verbot gegen das EU-Prinzip der Verhältnismäßigkeit verstößt. Es verhindert wichtige gesellschaftliche Funktionen, etwa internationale Verständigung und technische Bildung, und geht über das notwendige Maß hinaus.

Warum unterstützen wir die Petition?

Als Plattform für Funkbegeisterte sehen wir bei tx-rx.de den besonderen Wert solcher Projekte für die Gesellschaft. Diese Gateways entstehen aus reiner persönlicher Motivation und ohne finanzielle Interessen – eine unentgeltliche Gemeinschaftsarbeit, die Menschen aller Altersgruppen fernab von Smartphones mit der Technik verbindet. Der Betrieb solcher Funk-Gateways ist nicht nur eine wertvolle Infrastruktur für Notfälle, sondern auch eine kreative und praktische Möglichkeit, Wissen in Elektrotechnik und Kommunikation zu vertiefen und weiterzugeben.

Ein Aufruf zur fairen Lösung

Die Betreiber von Gateway-Deutschland sind bereit, gemeinsam mit der Bundesnetzagentur eine tragfähige Lösung zu erarbeiten, die die Gateways schützt, ohne den störungsfreien Funkverkehr zu gefährden. Statt die gesetzeskonformen Gateways pauschal zu verbieten, könnten gezielte Maßnahmen gegen illegale Geräte eingeführt werden, die tatsächlich Störungen verursachen.

Wir von tx-rx.de fordern die Bundesnetzagentur auf, die Bedenken der Funk-Gateway-Betreiber ernst zu nehmen und gemeinsam eine Lösung zu finden, die diese wertvolle Infrastruktur und das Engagement der Hobbyfunker respektiert.

Mach mit und unterstütze uns!

08.01.2023 20:43

Gefährliche Spam-Mails

Achtung Spammails ***@tx-rx.de im Umlauf. Wir weisen darauf hin, keine Hyperlinks in diesen Nachrichten anzuklicken.

Am 07.01.23 13:40 Uhr erreichte uns eine Nachricht des SMTP Überwachungssystem unseres Hosters, das einer unserer E-Mail-Accounts kompromittiert und die Mailbox vorläufig deaktiviert wurde. Es wurden verdächtige Log-in-Aktivitäten von unterschiedlichen IP-Adressen aus dem Raum der Russischen Föderation, Singapur und Indonesien festgestellt.

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Den Angreifer ist es gelungen, diesen E-Mail-Account in einen nachweislichen Zeitraum zwischen 12:50 Uhr und 13:40 Uhr für das Versenden von Massenmails missbräuchlich eingesetzt zu haben.

Von 56 geprüften Fehlermeldung des Mailer-DEAMON, an den die Nachrichten nicht am Empfänger zugestellt werden konnten, ist aufgefallen, das hauptsächlich französische E-Mail-Empfänger ins Visier genommen wurden.

Darunter sind Empfänger der Domain 

hotmail.fr, hotmail.com, yahoo.fr, live.fr, netcourrier.com, orange.fr, neuf.fr, wandoo.fr, cegetel.net, bbox.fr, laposte.net, sfr.fr, free.fr, gmail.com

Wie viele E-Mails in den 50-minütigen Zeitraum tatsächlich erfolgreich versendet wurden, konnte bisher nicht ermittelt werden.

Betroffene Empfänger ist Vorsicht geboten. Öffnet keine enthaltenen Links.

Die schadhaften Links sind wie folgt aufgebaut: 

https://******.app.link/***********

Der mit * angegebene Teil besteht aus zufälligen Zahlen und Buchstabenkombinationen.

Mit größter Wahrscheinlichkeit verbergen sich hinter diesen Links Schadsoftware, die Ihr System schädigen.

Bitte überprüfen Sie umgehend Ihre Systeme! Durchsuchen Sie Ihre(n) Computer auf jegliche Bedrohungen wie Viren, Trojaner, Malware oder Hijacker. Nutzen Sie dazu auch andere Virenscanner, als Sie bisher verwenden, da es naheliegend ist, dass die von Ihnen aktuell verwendeten Systeme einen Befall nicht verhindern konnten.

Für ein schnelles Scannen empfehlen wir Ihnen, einen der folgenden Online-Scanner zu verwenden:

- ESET Online Scanner: 
http://www.eset.com/de/home/products/online-scanner/

- Trend Micro HouseCall:
https://www.trendmicro.com/de_de/forHome/products/housecall.html

Wir bedauern diesen Vorfall und möchten uns in dieser Angelegenheit entschuldigen.

27.11.2021 13:02

FritzBox-Besitzer in Gefahr

- Quelle www.avm.de

AVM warnt vor einen Aktuellen Sicherheitsrisiko.

Aktuell kursieren Phishing-Mails, die augenscheinlich im Namen der FRITZ!Box versendet werden. Die Phishing-Mail stellt den Inhalt einer FRITZ!Box-Push-Service-E-Mail nach und gibt an, eine Anrufbeantworternachricht als Anhang zu enthalten. Bei dem Anhang handelt es sich jedoch um Schadsoftware.

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Bitte öffnen Sie auf keinen Fall Anhänge oder Links in solchen E-Mails. Falls Sie den FRITZ!Box-Push-Service nicht nutzen, ignorieren Sie solche E-Mails. Wenn Sie den FRITZ!Box-Push-Service nutzen, sollten Sie folgende Schritte zur Verifikation der E-Mail durchführen:


•    Vergleichen Sie den Absender der E-Mail mit dem von Ihnen eingerichteten Absender des FRITZ!Box-Push-Services.

•    Prüfen Sie, ob die in der E-Mail erwähnte Rufnummer einer in Ihrer FRITZ!Box eingerichteten eigenen Rufnummern entspricht.

•    Prüfen Sie, dass der Anhang in der E-Mail die Dateiendung "wav" hat.